Wer seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt, muss den Steuerbehörden im Herkunftsland dafür Nachweise vorlegen.
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt, muss den Steuerbehörden im Herkunftsland dafür Nachweise vorlegen.
Sie ziehen für immer nach Spanien. In diesem Fall ist es ratsam, eine von den Behörden Ihres Herkunftslandes ausgestellte Wohnsitzbescheinigung zu erhalten, wenn Sie dort keine Einkommensteuer mehr zahlen wollen.
Wohnortwechsel
Wie kommen Sie an eine Bescheinigung für Ihren steuerlichen Wohnsitz?
Es gilt generell die Annahme, dass Sie nicht mehr in Ihrem Herkunftsland ansässig sind und daher bei einem Umzug ins Ausland keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen, wenn Sie folgende Vorgaben erfüllen:
– Wenn Sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in einem anderen Land aufhalten.
– Wenn Ihre wirtschaftlichen Kerninteressen nicht mehr in diesem Land liegen
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollten die Steuerbehörden Ihres Landes von Ihnen keine Einkommensteuer mehr verlangen. Es ist jedoch möglich, dass sie eine von den spanischen Behörden ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung vorlegen müssen.
Mit dieser Bescheinigung muss die spanische Steuerverwaltung bescheinigen, dass die Person ihren Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat und dass sie auf ihr gesamtes Einkommen besteuert wird.
Wohnsitzbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung muss die spanische Steuerverwaltung bescheinigen, dass die Person ihren Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat und dass sie auf ihr gesamtes Einkommen besteuert wird.
Darüber hinaus muss in Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, in der Bescheinigung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Ihr Kunde in diesem Land im Sinne dieses Abkommens steuerlich ansässig ist. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben in Spanien Abkommen unterzeichnet.
Gültig für ein Jahr
Die Wohnsitzbescheinigungen sind ein Jahr lang gültig. Aus diesem Grund ist es ratsam, jedes Jahr eine Verlängerung zu beantragen, um einen zuverlässigen Nachweis zu erhalten, sollte das Finanzministerium Ihres Herkunftlandes beabsichtigen, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Es kann allerdings vorkommen, dass ein solches Zertifikat aufgrund bürokratischer Probleme oder administriver Fehler nicht ausgestellt wird. Sollte dies der Fall sein, und das Finanzamt fordert von Ihnen die Zahlung der Einkommensteuer, können Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz auch auf folgende Weise nachweisen.
– Vorlage eines Flugtickets mit Angabe des Abflugdatums aus dem Hoheitsgebiet des Herkunftslandes.
– Vorlage des Arbeitsvertrages von einer in Spanien gemeldeten Firma sowie die damit einhergehende Aufenthaltserlaubnis.
– Vorlage eines Miet- oder Kaufvertrages der Immobilie, in der Sie wohnen.
– Vorlage jeglicher anderer Bescheinigungen (Strom-, Wasser-, Telefonrechnung) auf Ihren Namen. Es gelten auch Meldebescheinigung des jeweiligen Rathauses, Kreditkartenzahlungsbelege, Schulbescheinungen Ihrer Kinder, usw.
Allerdings reichen alle diese Vorlagen nicht aus, wenn Sie nicht nachweisen, dass Sie Ihr gesamtes weltweites Vermögen besteuert haben, selbst wenn Sie in Spanien bereits besteuert wurden. Daher ist es auch möglich, dass sie aufgefordert werden, die in Spanien eingereichten persönlichen Einkommensteuererklärungen und den Zahlungsnachweis vorzulegen.
Wenn Sie einen Ehepartner und Kinder haben, muss auch Ihre Familie ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen. Andernfalls geht die Steuer- und Zollverwaltung davon aus, dass Sie sich noch in Ihrem Land aufhalten, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Wohnsitzwechsel stattgefunden hat.
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Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.
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