Nachrichten

Mehrwertsteuer auf der Baustelle

  
Wie sieht es mit der Berechnung der „IVA“ auf Mallorca aus, 
wenn der Auftraggeber eine Privatperson oder ein Unternehmer ist? 
Wenn Sie im Bauwesen tätig sind, und eine Privatperson Sie mit dem Bau oder der Renovierung eines Hauses beauftragt: Müssen Sie dann die Mehrwertsteuer für die Arbeiten berechnen?
Unternehmer oder Privatperson?
Wenn ein Bauherr Sie mit dem Bau oder der Sanierung einer Immobilie (oder der Erschließung eines Grundstücks) beauftragt, wird auf den ausgestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuer erhoben. Es ist der Bauherr, der die Mehrwertsteuer selbst berechnen muss. Wenn Sie einen Teil der Arbeit an andere Unternehmer (Maurer, Klempner, Elektriker usw.) weitergeben, berechnen sie ihnen ebenfalls keine Mehrwertsteuer. Aber: Handelt es sich bei dem Bauherrn jedoch um eine Privatperson, eine Eigentümergemeinschaft oder eine öffentliche Verwaltung (d.h. der Auftraggeber ist kein Unternehmer), entfällt die Reverse-Charge-Regel, und die steuerliche Behandlung der ausgestellten Rechnungen lautet wie folgt:
Als Generalunternehmer, mit dem die Privatperson die Bau-, Sanierungs- oder Urbanisierungsarbeiten beauftragt hat, müssen Sie auf den Rechnungen die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Unternehmen, an die Sie Unteraufträge vergeben haben, sollten jedoch keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen berechnen. Da es sich um eine Business-to-Business-Beziehung handelt, gilt weiterhin die Reverse-Charge-Regel und sie müssen diese Steuer selbst erstatten.
Gleiches gilt, wenn diese Subunternehmer einen Teil ihrer Arbeit an andere Unternehmen weitergeben. Letztere sollten auch keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen erheben.
Sehr wichtig: Denken Sie daran, dass Sie die Subunternehmer schriftlich darüber informieren müssen, dass Sie als Unternehmer handeln, und dass die Arbeiten im Rahmen eines Bau-, Sanierungs- oder Urbanisierungsprozesses ausgeführt werden. Auf diese Weise brauchen Subunternehmer keine Mehrwertsteuer zu erheben. In allen anderen Fällen ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Unternehmen, denen Sie wiederum einen Auftrag ertragen, brauchen auch keine IVA zu berechnen; Sie werden es sein, die ihn bezahlen müssen.
www.omnia-consulting.com

Dieser Bericht beinhaltet grundlegende Information, ist als allgemein zu betrachten und stellt auf keine Weise eine Rechtsberatung dar. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist verboten die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Kommunikation und Transformation ganz und/oder teilweise dieses Artikels, ohne schriftlicher Genehmigung von OMNIA CONSULTING MALLORCA, S.L.U.
Interessieren Sie sich für den Artikel? Teilen Sie in Ihren sozialen Netzwerken:
Share on facebook
Share on whatsapp
Share on telegram
Share on linkedin
Share on email
Share on twitter
Abrir chat
Omnia Consulting
¡Hola! 👋🏼
¿En qué podemos ayudarte?
Horario: Lunes a jueves: 8:30 a 17 h
Viernes: 8:30 a 15 h