Nicht Steueransässigen Personen

  • Verpflichtungen von Nicht Steueransässigen Personen in Spanien
  • Der Steuervertreter 
  • Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft in Spanien 
  • (Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft oder Unternehmen in Spanien)
  • Gründung einer festen Niederlassung und deren Besteuerung.
  • Gründung einer Zweigstelle der Muttergesellschaft im Herkunftsland.
  • Steuerliche Abwicklung.
  • Bescheinigungen über den steuerlichen Wohnsitz.
  • Mehrwertsteuer, wenn Sie nicht steueransässig  in Spanien sind.
  • Erbschaftssteuer.
  • Schenkungssteuer.
  • Vermögenssteuer.
  • Meldebescheinigung.
  • Gewinnsteuer auf Immobilienverkäufe.
  • Regelmäßige Steuern für das Vermögen, das Sie in unserem Land haben, und die Verbindung mit Ihrem Herkunftsland.
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